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Zur Basis für jedes zu erstellende Gutachten gehört neben einer fundierten Ausbildung, der sorgfältigen Untersuchung des Anspruchstellers und der Einbeziehung der dokumentierten Fremdbefunde selbstverständlich auch immer ein gründliches, auf jeden einzelnen Fall bezogenes, Literaturstudium. So erhalten der Auftraggeber und der Anspruchsteller Klarheit in strittigen Fragen und die Gewissheit, dass Objektivität und Neutralität gewahrt werden.
Unabhängig davon, ob ein Gutachten für private Unfallversicherungen, Rentenversicherungen, Sozialgerichte oder Berufsgenossenschaften erstellt wird – als Grundlage für die rechtmäßige Beurteilung dient bei Dr. med. Fleiner in Augsburg ausschließlich der objektive Befund nach gesicherter medizinischer Erkenntnis.
Sie haben spezielle Anfragen oder Wünsche? Dann nehmen Sie hier Kontakt zu mir auf. Füllen Sie dazu das Kontaktformular vollständig aus. Ich freue mich über Ihr Interesse und melde mich zeitnah bei Ihnen.