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Nachdem Sie Ihre Unterlagen an Dr. med. Fleiner gesendet haben, werden diese zunächst gesichtet und die Aktenlage umfassend studiert.
Ziel dabei ist es, die relevanten Befunde herauszufiltern auf deren Basis dann eine vollständige Anamnese des Krankheitsbildes erfolgt. Hierzu zählt unter anderem die genaue Erörterung von Krankheitshistorie und Beschwerden, von beruflichem Werdegang sowie vom Arbeitsplatzprofil.
Eine sorgfältige körperliche Untersuchung bildet zusätzlich die Basis zur Bemessung einer unfallbedingten Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit oder einer Invalidität, der Einschätzung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), einer Berufserkrankung, oder auch der Beurteilung einer MdE nach Schadensrecht.
Die objektiven Untersuchungsergebnisse werden anschließend mit den vom Patienten genannten Beschwerden abgeglichen und eine vom Anspruchsteller unabhängige Einschätzung getroffen. Bei unfallchirurgischen Begutachtungen wird hier im Besonderen das Ausmaß der körperlichen Beeinträchtigungen bei Bewegungseinschränkungen beurteilt.
Abschließend gilt es dann, die diagnostizierten Funktionsstörungen im Hinblick auf das entsprechende Rechtsgebiet konkret einzuordnen und durch die angeführten Literaturverweise weiter zu belegen.
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